ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

HOME STAGING SCHMIDT, Benziwilstrasse 10, 6020 Emmenbrücke (LU) bietet Leistungen auf dem Gebiet des Home Staging als Vermarktungsinstrument für Immobilien an.

Als Mitglied HOME STAGING VERBAND SCHWEIZ (HSVS) hat sich HOME STAGING SCHMIDT den Qualitätsstandards des Verbandes verpflichtet, unabhängig davon welchen Leistungsumfang der Auftraggeber nutzen möchte.

1 - Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil aller zwischen HOME STAGING SCHMIDT und ihren Auftraggebern geschlossenen Verträge.

1.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2 - Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Erbringung einer Leistung auf dem Gebiet des Home Staging zur Erhöhung der Vermarktungschance einer Immobilie. Es ist nicht geschuldet, dass durch die Leistung von HOME STAGING SCHMIDT tatsächlich und nachweislich der Vermarktung beschleunigt und der erzielte Verkaufspreis erhöht wird.

3 - Gewährleistung

3.1. HOME STAGING SCHMIDT wird die beauftragten Leistungen mit größter Sorgfalt nach den anerkannten Grundsätzen der HOME STAGING VERBAND SCHWEIZ (HSVS) im Interesse des Auftraggebers ausführen.

3.2. HOME STAGING SCHMIDT ist in der gestalterischen Ausführung ihrer Leistungen grundsätzlich frei. Die Gestaltung der betreffenden Immobilie erfolgt auf Basis der Kenntnisse und Erfahrungen für eine erfolgreiche optische Aufbereitung einer Immobilie.

3.3. Nichtgefallen einer erbrachten Leistung, stellt allein auf Grund von subjektiver und geschmacklicher Wahrnehmung keinen Mangel dar.

3.4. HOME STAGING SCHMIDT ist berechtigt, im Rahmen ihrer Tätigkeit die Ausstattung der Räume, die Dekorationen und das sonstige Inventar frei zu gestalten und zu arrangieren.

3.5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass HOME STAGING SCHMIDT zur Auftragserfüllung Bilder, Spiegel sowie sonstige Ausstattungsgegenstände und gegebenenfalls Mietgegenstände mit Nägeln, Dübeln oder auf andere Weise anbringt oder umhängt, wodurch Spuren wie z.B. Löcher in den Wänden entstehen.

3.6. HOME STAGING SCHMIDT ist nach Beendigung des Auftrags weder dazu verpflichtet, diese Spuren zu entfernen, rückgängig zu machen oder zurückzubauen, noch dazu verpflichtet, für die vorgenommenen Veränderungen Schadensersatz zu leisten. Sonstige bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

3.7. Der Auftraggeber erlaubt HOME STAGING SCHMIDT zum Zwecke der Dokumentation von Vorschäden an der Immobilie des Auftraggebers die Erstellung von Lichtbildern in seinen Räumen und deren Verwendung und Speicherung zu Nachweiszwecken.

3.8. HOME STAGING SCHMIDT ist berechtigt, Subunternehmer sowie Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen in die Leistungserbringung einzubinden.

4 - Haftung

4.1. HOME STAGING SCHMIDT haftet nicht für Beschädigungen an der Immobilie durch Dritte, insbesondere nicht für Beschädigungen durch Makler, Kauf- bzw. Mietinteressenten oder durch sonstige Personen im Rahmen von Besichtigungen.

4.2. Eine Haftung von HOME STAGING SCHMIDT ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn HOME STAGING SCHMIDT oder ein Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HOME STAGING SCHMIDT oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

5 - Vertragliche Pflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber wird HOME STAGING SCHMIDT den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie ermöglichen und übernimmt es, die Tätigkeit von HOME STAGING SCHMIDT IN jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere durch vollständige Erteilung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte zu seiner Immobilie.

5.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von HOME STAGING SCHMIDT zur Auftragserfüllung in die Immobilie eingestellten Möbel, Dekorationen und sonstigen Ausstattungsgegenstände sorgsam und pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen.

6 - Nutzungsrechte an Fotos, Videos und sonstigen Dokumenten

6.1. HOME STAGING SCHMIDT behält sich vor, diese Dokumente in einer anonymisierten Form für Präsentationen oder Werbezwecke zu verwenden, falls dieses bei der Vertragsgestaltung nicht ausgeschlossen wird.

7 - Beauftragung Dritter

7.1. Soweit die Ausführung des erteilten Auftrags die Mitarbeit oder Beauftragung Dritter erfordert, insbesondere von Handwerkern, Dienstleistern oder Spediteuren, werden HOME STAGING SCHMIDT und der Auftraggeber vereinbaren, durch wen die Beauftragung erfolgen soll.

7.2. Soweit HOME STAGING SCHMIDT im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, steht ihr gegen ihren Auftraggeber ein Anspruch auf Freistellung von den Vergütungsansprüchen des Dritten zu, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsansprüche.

7.3. Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Auftraggeber. HOME STAGING SCHMIDT wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl und Koordination von direkt beauftragten Dritten unterstützen. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, so dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so trifft HOME STAGING SCHMIDT dafür keine Haftung.

7.4. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, so dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so trifft die Auftragnehmerin dafür keine Haftung. Eigentumsvorbehalt Soweit die Auftragnehmerin zur Erfüllung des Auftrags Gegenstände oder Material liefert, bleiben die gelieferten Gegenstände und Materialien Eigentum der Auftragnehmerin bis zur Erfüllung aller Vergütungsansprüche gegen den Auftraggeber.

8 - Rechnungen und Zahlungen

8.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist in den von HOME STAGING SCHMIDT angegebenen Preisen die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten.

8.2. Jede Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung zu bezahlen ohne Abzug zu bezahlen. Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.

8.3. Mietmobiliar und 3D / Virtuelle Rundgänge werden gesondert abgerechnet.

9 - Datenschutz

HOME STAGING SCHMIDT darf die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten speichern und bearbeiten, insbesondere für Zwecke der Buchhaltung, der Kundenevidenz und für Informations- und Werbemaßnahmen der Auftragnehmerin, wobei der Auftraggeber ausdrücklich zustimmt./p>

10 - Bildrechte und Vertraulichkeit

10.1. Der Auftraggeber erteilt HOME STAGING SCHMIDT die unwiderrufliche Erlaubnis, Lichtbilder von den Innenräumen der Immobilie vor und nach Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten zu machen und diese unentgeltlich für eigene Werbezwecke oder sonstige Veröffentlichungen – jedoch ohne Namens- und/oder Ortsnennung – zu nutzen und zu veröffentlichen.

10.2. HOME STAGING SCHMIDT verpflichtet sich sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis erhält, vertraulich zu behandeln und bei Verwendung der Lichtbilder für Werbezwecke und/oder sonstige Veröffentlichungen jegliche Angaben über den Auftraggeber und/oder den Standort der Immobilie zu unterlassen.

11 - Mobiliar und sonstige Gegenstände

11.1. Die von HOME STAGING SCHMIDT zur Auftragserfüllung in die Immobilie eingestellten Möbel, Dekorationen, Pflanzen und sonstigen Ausstattungsgegenstände werden der Auftraggeber während der Auftragsdauer vermietet.

11.2. Der Auftraggeber übernimmt es, die empfangenen Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich bei HOME STAGING SCHMIDT schriftlich anzuzeigen. Spätere Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen./p>

11.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit pfleglich zu behandeln. Er trägt dafür Sorge, dass sie auch nicht durch Dritte beschädigt werden. Etwaige Beschädigungen hat er HOME STAGING SCHMIDT unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat der Auftraggeber die Mietgegenstände unbeschädigt und sauber an HOME STAGING SCHMIDT zurückzugeben.

11.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände aus seiner Immobilie zu entfernen oder Umzustellen. Er haftet für jede Beschädigung, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch und die normale Abnutzung zurückzuführen ist, ebenso für jeden Verlust von Mietgegenständen während der Zeit, in der sich diese auf/in seiner Immobilie befinden.

11.4. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Auftraggeber die Reparaturkosten zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Auftraggeber den Zeitwert zzgl. Wiederbeschaffungskosten (wie z. B. Versand- und Transportkosten) zu erstatten. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, hat der Auftraggeber ebenfalls den Zeitwert zzgl. der Aufwendungen zur Wiederbeschaffung zu erstatten.

12 - Salvatorische Klausel

Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen ist Emmenbrücke (LU) als Sitz von HOME STAGING SCHMIDT. Es gilt das Recht der Schweiz. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt.



Emmenbrücke (LU) 30.07.2020

HOME STAGING SCHMIDT
www.homestagingschmidt.ch
041 534 91 55
Benziwilstrasse 10, 6020 Emmenbrücke
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076 464 25 41